Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 37.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3495
BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 37.96 (https://dejure.org/1996,3495)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1996 - 1 WB 37.96 (https://dejure.org/1996,3495)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1996 - 1 WB 37.96 (https://dejure.org/1996,3495)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 § 21
    Recht der Soldaten - Erzieherische Maßnahmen, Zuständigkeit, Gerichtliche Überprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erzieherische Maßnahmen - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Vorwurf pflichtwidrigen Verhaltens - Vorgesetzteneigenschaft

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 37
  • NVwZ 1997, 581 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82

    Wehrbeschwerde - Erzieherische Maßnahme - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 37.96
    Erzieherische Maßnahmen können dann mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden, wenn sie die Rechtssphäre des Betroffenen berühren; das ist jedenfalls dann der Fall, wenn ihm der Vorwurf pflichtwidrigen Verhaltens gemacht wird (wie Beschluß vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 98.82 = BVerwGE 76, 267 -).

    Erzieherische Maßnahmen können ohne Rücksicht darauf, wie sie formell zu bewerten sind, stets dann mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 WBO angefochten werden, wenn sie die Rechtssphäre des Betroffenen berühren (Beschluß vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 - (BVerwGE 76, 267 = NZWehrr 1985, 113) m.w.N.).

    Dieser Vorwurf ist geeignet, den Soldaten in seiner Rechtssphäre zu verletzen und führt nicht nur zur Zulässigkeit einer Beschwerde, sondern auch zur Anfechtbarkeit der Maßnahme im wehrdienstgerichtlichen Verfahren (Beschluß vom 23. Oktober 1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83

    Wehrrecht - Bundeswehr - Beurteilungssystem - Dienstaufsicht -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 37.96
    Letzteres war jedoch rechtsfehlerhaft, weil die Erteilung einer Belehrung als erzieherische Maßnahme nach Nr. 501 B 160 ZDv 14/3 in gleicher Weise wie z.B. die dienstliche Beurteilung (vgl. dazu Beschluß vom 18. Februar 1986 - BVerwG 1 WB 90.83 - (BVerwGE 83, 113 (116 f.))) und wie die Ausübung von Disziplinargewalt (§ 23 Abs. 2 Satz 2 WDO) eine dem zuständigen Vorgesetzten höchstpersönlich obliegende, nicht auf eine nicht mit Vorgesetzteneigenschaft gegenüber dem betroffenen Soldaten ausgestattete Person übertragbare Maßnahme ist.
  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 23.09

    Erzieherische Maßnahme; Rechtsweg; Truppendienstliche Maßnahme;

    Zwar können Erzieherische Maßnahmen im Sinne des Erlasses "Erzieherische Maßnahmen" (ZDv 14/3 Teil B 151) grundsätzlich als truppendienstliche Maßnahmen gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO im Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten angegriffen werden, wenn sie die Rechtssphäre des betroffenen Soldaten berühren (Beschlüsse vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 37.96 - BVerwGE 113, 37 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 17 -, vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 70.97 - BVerwGE 113, 204 = Buchholz 235.0 § 29 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1998, 166 - und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 85.98 -).

    Da der Antrag zu 1. schon aus den vorgenannten Gründen unzulässig ist, kann offen bleiben, ob er inhaltlich gegen eine "Belehrung" gerichtet ist, die keinen Vorwurf einer Dienstpflichtverletzung des Antragstellers enthält, und auch deshalb als unzulässig zu werten ist (vgl. Beschluss vom 27. November 1996 a.a.O. ).

  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 177/10

    Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamten; Kosten einer Augenkorrektur durch eine

    Der darin verankerten Pflicht zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit und damit der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit (vgl. Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 4. Aufl., S. 195; BVerwG, Beschl. v. 20.11.2008, 2 B 30/08, juris; Urt. v. 1.6.1999, BVerwGE 113, 37, Urt. v. 20.5.1998, 1 D 57/96, juris) entspricht als Kehrseite für den Dienstherrn seine Verpflichtung, im Rahmen der gesetzlich eingeführten Heilfürsorge ärztliche Behandlungen anzubieten, die erforderlich und geeignet sind, die volle Polizeidienstfähigkeit wiederherzustellen.
  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 68.96

    Bestimmung des Gegenstands des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch das

    Denn auch "Erzieherische Maßnahmen" können nur dann mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angegriffen werden, wenn sie die Rechtssphäre des Antragstellers berühren (vgl. Beschlüsse vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 WB 93.82 - <BVerwGE 76, 117 [BVerwG 12.10.1983 - 1 WB 93/82]>, vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 - <BVerwGE 76, 267 = NZWehrr 1985, 113> und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 37.96 -).

    Ein solcher Vorwurf ist geeignet, den Soldaten in seiner Rechtssphäre zu verletzen und führt nicht nur zur Zulässigkeit einer Beschwerde, sondern auch zur Anfechtbarkeit der Maßnahme im wehrdienstgerichtlichen Verfahren (vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 - (a.a.O.) und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 37.96 -).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 1 WB 70.97

    Recht der Soldaten - Bekanntgabe von Dienstgrad und Dienststelle im Zusammenhang

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, können Zurechtweisungen und Mißbilligungen mit der Wehrbeschwerde angefochten und von den Wehrdienstgerichten im Rahmen des § 17 WBO auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, wenn durch sie in die Rechtssphäre des Betroffenen eingegriffen wird (vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 WB 100.75 -, BVerwGE 53, 239 , f. m.w.N., vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 -, BVerwGE 76, 267, 270 f. = NZWehrr 1985, 113 und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 37.96, Buchholz 311 § 17 Nr. 17 = NZWehrr 1997, 81 ).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 55.98

    Anfechtung einer Beurteilung wegen eines Verstoßes gegen dem Beurteilten in Bezug

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, können Zurechtweisungen, Mißbilligungen und Ermahnungen mit der Wehrbeschwerde angefochten und von den Wehrdienstgerichten im Rahmen des § 17 WBO auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, wenn durch sie in die Rechtssphäre des Soldaten eingegriffen wird (vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 WB 100.75 - <BVerwGE 53, 239 [BVerwG 12.01.1977 - 1 WB 100/75] [f.]>, vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 - <BVerwGE 76, 267 [BVerwG 23.10.1984 - 1 WB 98/82] [270 f.] = NZWehrr 1985, 113> und vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 37.96 - <BVerwGE 113, 37 [BVerwG 27.11.1996 - 1 WB 37/96] = Buchholz 311 § 17 Nr. 17>).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 85.98

    Rechtmäßigkeit der Zurechtweisung eines Berufssoldaten - Tatsächliches Feststehen

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, können Zurechtweisungen, Mißbilligungen und Ermahnungen mit der Wehrbeschwerde angefochten und von den Wehrdienstgerichten im Rahmen des § 17 WBO auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, wenn durch sie in die Rechtssphäre des Soldaten eingegriffen wird (vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 WB 100.75 - <BVerwGE 53, 239 [f.]>, vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 98.82 - <BVerwGE 76, 267 [270 f.] = NZWehrr 1985, 113>, vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 37.96 - <BVerwGE 113, 37 = Buchholz 311 § 17 Nr. 17> und vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 70.97 - NZWehrr 1998, 166>).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht